Eingangsformel - Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (51. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.10.2009 BGBl. I S. 3662 (Nr. 71); Geltung ab 15.05.2010
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Eingangsformel



Auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1 und 8 und § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/36/EG der Kommission vom 16. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung ihres Anhangs III an den technischen Fortschritt (ABl. L 98 vom 17.4.2009, S. 31, L 103 vom 23.4.2009, S. 30).



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