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Berichtigung - Berichtigung des Gendiagnostikgesetzes (GenDGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gendiagnostikgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 25 Absatz 1 Nummer 1 ist die Angabe „Abs. 3" durch die Angabe „Abs. 4" zu ersetzen.
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag Dr. Lars-Christoph Nickel
In § 25 Absatz 1 Nummer 1 ist die Angabe „Abs. 3" durch die Angabe „Abs. 4" zu ersetzen.
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag Dr. Lars-Christoph Nickel
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9108/index.htm