Erste Verordnung zur Änderung der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO (1. StVOAusnV12ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.10.2009 BGBl. I S. 3678 (Nr. 72); Geltung ab 05.11.2009
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 5. November 2009 12. StVOAusnV § 3

In § 3 der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 866), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird Satz 2 aufgehoben.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. November 2009.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

W. Tiefensee



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