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Änderung Anlage 1 RechZahlV vom 30.04.2011

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 RechZahlV, alle Änderungen durch Artikel 9 2. EGeldRLUG am 30. April 2011 und Änderungshistorie der RechZahlV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 1 RechZahlV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.04.2011 geltenden Fassung
Anlage 1 RechZahlV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.04.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 9 G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 2) Formblatt 1


(siehe BGBl. I 2009 S. 3687 - 3688)



 (keine frühere Fassung vorhanden)

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