interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 02.02.2015 BGBl. I S. 98
Artikel 1 GKrimDVDVEV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Verteidigung der Bachelorarbeit". ... a) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Verteidigung der Bachelorarbeit". b) Nach der Angabe zu § 23 wird folgende ... betreut." b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5. 7. § 16 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 16 Verteidigung der Bachelorarbeit". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... die vor dem 1. Oktober 2009 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, sind die §§ 1 bis 23 in der bis zum 30. September 2009 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § ... die vor dem 1. April 2014 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, sind die §§ 1 bis 23 in der vom 1. Oktober 2009 bis zum 31. März 2014 geltenden Fassung weiter ...
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