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Zitierungen von § 26 GKrimDAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 GKrimDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GKrimDAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 02.02.2015 BGBl. I S. 98
Artikel 1 GKrimDVDVEV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
... die vor dem 1. Oktober 2009 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben § 26 Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 1. April 2014 mit dem Vorbereitungsdienst ... 14. Die bisherigen §§ 24 und 25 werden durch die folgenden §§ 25 und 26 ersetzt: „§ 25 Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 1. ... 1 bis 23 in der bis zum 30. September 2009 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § 26 Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 1. April 2014 mit dem Vorbereitungsdienst ...
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