Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 02.02.2015 BGBl. I S. 98
Artikel 1 GKrimDVDVEV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes ... b) Nach der Angabe zu § 23 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 24 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen". c) Die Angaben zu den ... und Prüfungsleistungen". c) Die Angaben zu den bisherigen §§ 24 und 25 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 25 ... nicht bestanden worden ist." 13. Nach § 23 wird folgender § 24 eingefügt: „§ 24 Anerkennung von Studien- und ... 13. Nach § 23 wird folgender § 24 eingefügt: „§ 24 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (1) Auf Antrag werden ... Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorzulegen." 14. Die bisherigen §§ 24 und 25 werden durch die folgenden §§ 25 und 26 ersetzt: „§ 25 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9113/v191044.htm