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Zitierungen von § 24 GKrimDAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 GKrimDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GKrimDAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 02.02.2015 BGBl. I S. 98
Artikel 1 GKrimDVDVEV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
... b) Nach der Angabe zu § 23 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 24 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen". c) Die Angaben zu den ... und Prüfungsleistungen". c) Die Angaben zu den bisherigen §§ 24 und 25 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 25 ... nicht bestanden worden ist." 13. Nach § 23 wird folgender § 24 eingefügt: „§ 24 Anerkennung von Studien- und ... 13. Nach § 23 wird folgender § 24 eingefügt: „§ 24 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (1) Auf Antrag werden ... Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorzulegen." 14. Die bisherigen §§ 24 und 25 werden durch die folgenden §§ 25 und 26 ersetzt: „§ 25 ...
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