Tools:
Update via:
VII. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)
VII.
Dem Auswärtigen Amt wird aus dem Geschäftsbereich des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung die Zuständigkeit für die politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland übertragen.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9115/a165116.htm