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Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 28.10.2009 BGBl. I S. 3704 (Nr. 73)
Geltung ab 12.11.2009; FNA: 1103-4-24 Bundesregierung

Erlass



Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:


I.


I. ändert mWv. 12. November 2009 BKOrgErl

Dem Bundesministerium des Innern wird unter Abänderung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. V, aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.


II.



Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.


Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

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