Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung (3. FSBeitrVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3772 (Nr. 74); Geltung ab 20.11.2009
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Eingangsformel



Auf Grund des § 143 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Telekommunikationsgesetzes, Satz 1 geändert durch Artikel 273 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), sowie des § 19 Absatz 2 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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