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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.06.2015 aufgehoben
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Anlage 4 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793 (Nr. 75); aufgehoben durch § 72 V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930
Geltung ab 26.11.2009; FNA: 7610-2-37 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 26.11.2009; FNA: 7610-2-37 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 4 (zu § 60) SON04
Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen IIIa und IIIb
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
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Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
Position | Berichtsjahr (1) | Vorjahr (2) | ||
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen | ||||
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB | 001 | |||
(2) Daten zur Vermögenslage | ||||
1. Eigenmittel nach § 10 oder § 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag | ||||
a) haftendes Eigenkapital | ||||
aa) Kernkapital | 006 | |||
bb) Ergänzungskapital | 007 | |||
b) Drittrangmittel | 307 | |||
(3) Daten zur Ertragslage | ||||
1. Zinsergebnis | ||||
a) Zinserträge 1) | 029 | |||
b) Zinsaufwendungen | 030 | |||
c) darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten | 031 | |||
d) Zinsergebnis | 032 | |||
2. Provisionsergebnis | ||||
a) Provisionserträge | 313 | |||
b) Provisionsaufwendungen | 314 | |||
c) Provisionsergebnis | 033 | |||
3. Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft 2) | 037 | |||
4. Allgemeiner Verwaltungsaufwand | ||||
a) Personalaufwand 3) | 038 | |||
b) andere Verwaltungsaufwendungen 4) | 039 | |||
5. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen | 900 | |||
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 048 | |||
7. Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen | 049 | |||
8. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 052 | |||
9. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 053 | |||
10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 054 | |||
11. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen | 055 | |||
12. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen | 056 | |||
13. Entnahmen aus Genussrechtskapital | 057 | |||
14. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | 058 | |||
(4) Daten zum Kreditgeschäft | ||||
1. Anmerkungsbedürftige Großkredite | 088 | |||
2. Nichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch: | ||||
Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach § 13 Absatz 3 Satz 1 KWG | ||||
a) des geprüften Einzelinstituts | 342 | Stk. | Stk. | |
b) der Institutsgruppe 5) | 343 | Stk. | Stk. | |
3. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche | ||||
a) im Berichtsjahr 6) | 093 | |||
b) Bestand am Jahresende | 094 | |||
(5) Ergänzende Angaben | ||||
1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 3 HGB | ||||
a) von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 095 | |||
b) von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 096 | |||
2. Nachrangige Vermögensgegenstände | ||||
a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute | 112 | |||
b) nachrangige Forderungen an Kunden | 113 | |||
c) sonstige nachrangige Vermögensgegenstände | 114 |
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- 1)
- Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
- 2)
- Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nummer 3 oder 4 fallen.
- 3)
- Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
- 4)
- Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
- 5)
- Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist.
- 6)
- Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).
Zitierungen von Anlage 4 PrüfbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 PrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PrüfbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 60 PrüfbV Datenübersichten
... sind die auf das jeweilige Institut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 5 auszufüllen und beizufügen. Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind um ... Anlagen 1 bis 5 auszufüllen und beizufügen. Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind um die Angabe entsprechender Vorjahresdaten zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
Artikel 2a FinStabGEG Weitere Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... Gruppe zu bemessen, wobei sich die Nettoerträge aus folgenden Positionen der Anlagen 1 und 4 der Prüfungsberichtsverordnung (SON01 und SON04) zusammensetzen: 1. bei ...
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