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Anlage 5 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793 (Nr. 75); aufgehoben durch § 72 V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930
Geltung ab 26.11.2009; FNA: 7610-2-37 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 5 (zu § 60) SON05


Anlage 5 wird in 2 Vorschriften zitiert

Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

Institut:

Laufende
Nummer
Auslagerungs-
unternehmen
inklusive Adresse
Ausgelagerte
Aktivitäten und
Prozesse
Status
(geplant zum/
durchgeführt am/beendet am)
Datum der
Auslagerung
Bemerkungen insbesondere
zu Weiterverlagerungen
      
      
      
      
      
      
      




 

Zitierungen von Anlage 5 PrüfbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 PrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrüfbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 60 PrüfbV Datenübersichten
... sind die auf das jeweilige Institut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 5 auszufüllen und beizufügen. Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind um die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 14 2. EGeldRLUG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... sowie von sonstigen strafbaren Handlungen". b) Nach der Angabe „Anlage 5 (zu § 60)" wird folgende Angabe angefügt: „Anlage 6 (zu § ... nicht angefordert wird. § 20 Absatz 4 bleibt unberührt." 3. Nach Anlage 5 (zu § 60) wird folgende Anlage 6 angefügt: „Anlage 6 (zu § 21) ...