Schlussformel - Bundesbankpersonal-Verordnung (BBankPersV)

V. v. 09.12.2009 BGBl. I S. 3856 (Nr. 78); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.01.2020 BGBl. I S. 26
Geltung ab 19.12.2009, abweichend siehe § 8; FNA: 7620-1-2 Notenbanken
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