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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegungsverordnungen (RechVersVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2009 RechPensV § 41, Anhang

Die Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung vom 25. Februar 2003 (BGBl. I S. 246), die zuletzt durch Artikel 13 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 41 wie folgt gefasst:

„§ 41 Übergangsvorschriften".

2.
§ 41 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 41 Übergangsvorschriften".

b)
Absatz 1 wird aufgehoben.

c)
Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 1 und 2.

d)
Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Auf die Formblätter 1 und 2 in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegungsverordnungen vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3934) ist Absatz 2 Satz 1, 2 und 4 entsprechend anzuwenden."

3.
Formblatt 1 Aktivposten J. wird Aktivposten K.

4.
In Formblatt 2 Fußnote 1 Nummer 14 Buchstabe b und Nummer 16 Buchstabe b werden jeweils die Wörter „eigene Anteile" durch die Wörter „Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 RechVersVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechVersVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen
V. v. 09.06.2011 BGBl. I S. 1041
Artikel 5 RechVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung
... vom 25. Februar 2003 (BGBl. I S. 246), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3934) geändert worden ist, wird wie folgt ...