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Artikel 3 - Wachstumsbeschleunigungsgesetz (WaBeG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3950, 2010 I 534; Geltung ab 31.12.2009, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2009 GewStG § 8, § 36

Das Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 6a des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 Nummer 1 Buchstabe e werden die Wörter „dreizehn Zwanzigstel" durch die Wörter „der Hälfte" ersetzt.

2.
In § 36 Absatz 1 wird die Angabe „2009" durch die Angabe „2010" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 WaBeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaBeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386
Artikel 3 EUStVUG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) geändert worden ist, wird wie folgt ...