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Artikel 8 - Wachstumsbeschleunigungsgesetz (WaBeG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3950, 2010 I 534; Geltung ab 31.12.2009, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 8 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 BKGG § 6

§ 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro."

2.
In Absatz 2 wird die Angabe „164" durch die Angabe „184" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 WaBeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaBeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 WaBeG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 21.04.2010)
... (2) Artikel 12 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. (3) Die Artikel 5 bis 8 und 14 treten am 1. Januar 2010 in Kraft. (4) Artikel 13 tritt mit Wirkung ab dem 1. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 5 EGRBEG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) geändert worden ist, wird wie folgt ...