Artikel 10 - Wachstumsbeschleunigungsgesetz (WaBeG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3950, 2010 I 534; Geltung ab 31.12.2009, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 10 Änderung des Investitionszulagengesetzes 2010


Artikel 10 ändert mWv. 31. Dezember 2009 InvZulG 2010 § 2

§ 2 Absatz 1 Satz 2 des Investitionszulagengesetzes 2010 vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2350) wird wie folgt gefasst:

 
„Nicht begünstigt sind Luftfahrzeuge, Personenkraftwagen und geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes."



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