Artikel 11 - Wachstumsbeschleunigungsgesetz (WaBeG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3950, 2010 I 534; Geltung ab 31.12.2009, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 11 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2009 FAG § 1

Nach § 1 Satz 17 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. August 2009 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist, werden folgende Sätze eingefügt:

 
„Zum Ausgleich der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2010 verringern sich die in Satz 5 genannten Beträge ab dem Jahr 2010 um 1.326.000.000 Euro. Der in Satz 6 genannte Anteil wird ab dem Jahr 2010 um 1.326.000.000 Euro erhöht."

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Zitierungen von Artikel 11 Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 WaBeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaBeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 27.05.2010 BGBl. I S. 671
Artikel 2 StabRuaÄndG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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