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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung (BinSchLVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3958 (Nr. 81); Geltung ab 31.12.2009
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Artikel 1 Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2009 BinSchLV § 6, § 7

Die Lade- und Löschzeitenverordnung vom 23. November 1999 (BGBl. I S. 2389) wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden nach der Angabe „2.000 Tonnen" die Wörter „28 Stunden, wenn es sich bei dem Schiff um ein Tankschiff in Doppelhüllenbauweise handelt, sonst" eingefügt.

b)
In Satz 2 wird das Wort „vier" durch das Wort „sechs" und die Angabe „500 Tonnen" durch die Angabe „1.000 Tonnen" ersetzt.

c)
Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

„Bei einer Sendung über 5.000 Tonnen erhöht sich die Lade- und Löschzeit um vier Stunden je weitere angefangene 1.000 Tonnen."

2.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird durch die folgenden Absätze 1 und 2 ersetzt:

„(1) Das dem Frachtführer geschuldete Standgeld (Liegegeld) beträgt für jede angefangene Stunde, in der der Frachtführer nach Ablauf der Lade- und Löschzeit wartet, bei Tankschiffen mit einer Tragfähigkeit

 
bis zu 500 Tonnen 25 Euro,

bis zu 1.000 Tonnen 54 Euro,

bis zu 1.500 Tonnen 75 Euro,

über 1.500 Tonnen 75 Euro zuzüglich 10 Euro je weitere angefangene 500 Tonnen.

(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt das für jede angefangene Stunde anzusetzende Liegegeld bei Tankschiffen in Doppelhüllenbauweise mit einer Tragfähigkeit

 
bis zu 500 Tonnen 60 Euro,

bis zu 1.000 Tonnen 80 Euro,

bis zu 1.500 Tonnen 100 Euro,

über 1.500 Tonnen 100 Euro zuzüglich 20 Euro je weitere angefangene 500 Tonnen."

b)
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

c)
Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und die Wörter „von Absatz 1" werden durch die Wörter „dieser Vorschrift" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BinSchLVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchLVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Lade- und Löschzeitenverordnung
B. v. 25.01.2010 BGBl. I S. 62
Bekanntmachung BinSchLVNB
... 1999 (BGBl. I S. 2389), 2. den am 31. Dezember 2009 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung. Die Bundesministerin der Justiz S. ...