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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung (BinSchLVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium der Justiz kann den Wortlaut der Lade- und Löschzeitenverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Lade- und Löschzeitenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BinSchLVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchLVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Lade- und Löschzeitenverordnung
B. v. 25.01.2010 BGBl. I S. 62
Bekanntmachung BinSchLVNB
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3958) wird nachstehend der Wortlaut der Lade- und ...
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