Eingangsformel - AkkStelleG-Beleihungsverordnung (AkkStelleGBV)

V. v. 21.12.2009 BGBl. I S. 3962 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 273 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 31.12.2009; FNA: 772-6-2 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 8 Absatz 1 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:



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