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Berichtigung - Berichtigung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (2. GGBefGÄndGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1704) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b ist nach den Wörtern „gemäß Absatz 3 herstellt" ein Komma und das Wort „einführt" einzufügen.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag H. Rein
In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b ist nach den Wörtern „gemäß Absatz 3 herstellt" ein Komma und das Wort „einführt" einzufügen.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Im Auftrag H. Rein
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