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Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefGNBBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2010 GGBefGNB
In der Bekanntmachung der Neufassung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1774) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
Im Auftrag H. Rein
- 1.
- In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sind die Wörter „das Zusammenpacken und Zusammenladen" durch die Wörter „das Zusammenpacken, Zusammenladen" zu ersetzen.
- 2.
- In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 sind die Wörter „des Ergebnisses" durch die Wörter „des Erfordernisses" zu ersetzen.
- 3.
- In § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 18 ist das Wort „betreuten" durch das Wort „betrauten" zu ersetzen.
- 4.
- In § 7 Absatz 1 Satz 2 sind die Wörter „mit Rechtsverordnung" durch die Wörter „durch Rechtsverordnung" zu ersetzen.
- 5.
- In § 7 Absatz 2 ist das Wort „herausgestellt" durch das Wort „herausstellt" zu ersetzen.
- 6.
- In § 9 Absatz 2 Satz 2 ist nach den Wörtern „Gesundheit von Menschen" das Wort „und" zu streichen.
- 7.
- In § 9 Absatz 3a ist das Wort „Beförderungsmittel" durch das Wort „Beförderungsbehältnisse" zu ersetzen.
- 8.
- In § 9 Absatz 3b sind die Wörter „geprüft wurden" durch die Wörter „geprüft worden sind" zu ersetzen.
- 9.
- In § 9 Absatz 5 ist nach den Wörtern „gemäß Absatz 3 herstellt" ein Komma und das Wort „einführt" einzufügen.
- 10.
- In § 9a Absatz 1 ist das Wort „Mitgliedsstaaten" durch das Wort „Mitgliedstaaten" und das Wort „Vertragsstaate" durch das Wort „Vertragsstaaten" zu ersetzen.
- 11.
- In § 9a Absatz 4 ist das Wort „Mitgliedsstaat" durch das Wort „Mitgliedstaat" und das Wort „Wirtschaftraum" durch das Wort „Wirtschaftsraum" zu ersetzen.
- 12.
- In § 11 ist das Wort „Freiheitsstraße" durch das Wort „Freiheitsstrafe" zu ersetzen.
- 13.
- In § 12 Absatz 2 Satz 3 sind die Wörter „Muster von Versandstücken" durch die Wörter „Muster der Versandstücke" zu ersetzen.
- 14.
- In § 12 Absatz 3 ist das Wort „Antragsstellers" durch das Wort „Antragstellers" zu ersetzen.
Im Auftrag H. Rein
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9179/a165590.htm