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Änderung Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin vom 01.05.2013

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2013 geltenden Fassung
Anlage 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 22.04.2013 BGBl. I S. 942
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 7 Absatz 5) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin


(siehe BGBl. I 2010 S. 33 - 34)

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

Anm. d. Red.:
In der Anlage 2 werden nach der Angabe '25. Januar 2010 (BGBl. I S. 26)' die Wörter ', die durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist,' eingefügt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)