Änderung § 12 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin vom 17.12.2019

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 50 6. FortbVÄndV am 17. Dezember 2019 und Änderungshistorie der LogMstrFbV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 10 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung
§ 12 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 50 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153

(Text alte Fassung)

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Lagerwirtschaft vom 15. Oktober 1991 (BGBl. I S. 2020), die durch Artikel 1 Nummer 16 und Artikel 2 § 1 Nummer 1, § 2 Nummer 1, § 3 Nummer 1 und § 4 Nummer 7 der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 711) geändert worden ist, außer Kraft.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed