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§ 8 - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)

V. v. 26.01.2010 BGBl. I S. 38 (Nr. 4); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4676
Geltung ab 22.03.2010; FNA: 2129-8-1-3 Umweltschutz
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§ 8 Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner



Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner sind so zu errichten und zu betreiben, dass

1.
die nach dem Verfahren der Anlage 2 Nummer 3.2 ermittelte Schwärzung durch die staubförmigen Emissionen im Abgas die Rußzahl 1 nicht überschreitet,

2.
die Abgase nach der nach dem Verfahren der Anlage 2 Nummer 3.3 vorgenommenen Prüfung frei von Ölderivaten sind,

3.
die Grenzwerte für die Abgasverluste nach § 10 Absatz 1 eingehalten werden und

4.
die Kohlenstoffmonoxidemissionen einen Wert von 1.300 Milligramm je Kilowattstunde nicht überschreiten.

Bei Anlagen, die bis zum 1. Oktober 1988, in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bis zum 3. Oktober 1990, errichtet worden sind, darf abweichend von Satz 1 Nummer 1 die Rußzahl 2 nicht überschritten werden, es sei denn, die Anlagen sind nach diesen Zeitpunkten wesentlich geändert worden oder werden wesentlich geändert.



 

Zitierungen von § 8 1. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 1. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 1. BImSchV Anwendungsbereich (vom 20.06.2019)
... Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt oder mehr. (2) Die §§ 4 bis 20 sowie die §§ 25 und 26 gelten nicht für 1. Feuerungsanlagen, die ...
§ 14 1. BImSchV Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen (vom 01.01.2022)
... Absatz 3, § 4 Absatz 1, 3 bis 7, § 5, § 6 Absatz 1 oder 2 oder in den §§ 7 bis 10 Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen innerhalb ...
§ 15 1. BImSchV Wiederkehrende Überwachung
... mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt und mehr, für die in den §§ 7 bis 10 Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen  ...
§ 22 1. BImSchV Zulassung von Ausnahmen (vom 20.06.2019)
... zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der §§ 3 bis 10, 19, 25 und 26 zulassen, soweit diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
§ 24 1. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 20.06.2019)
... 3 oder Absatz 7 eine Feuerungsanlage betreibt, 3. entgegen § 5 Absatz 1, § 7, § 8 oder § 9 Absatz 2 eine Feuerungsanlage nicht richtig errichtet oder nicht richtig ...
Anlage 2 1. BImSchV (zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb (vom 20.06.2019)