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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.12.2011 aufgehoben

§ 4 - Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG)

Artikel 1 G. v. 17.02.2010 BGBl. I S. 78 (Nr. 6); aufgehoben durch Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958
Geltung ab 23.02.2010 bis 01.01.2013, abweichend tritt § 13 am 23.08.2010 in Kraft; FNA: 772-5 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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§ 4 Stoppmeldung



Diensteanbieter nach § 2 leiten Nutzeranfragen, durch die in der Sperrliste aufgeführte Telemedienangebote abgerufen werden sollen, auf ein von ihnen betriebenes Telemedienangebot (Stoppmeldung) um, das die Nutzer über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert. Die Ausgestaltung bestimmt das Bundeskriminalamt.

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Zitierungen von § 4 ZugErschwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ZugErschwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZugErschwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 ZugErschwG Zivilrechtliche Ansprüche
... 2 haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste durch Maßnahmen nach den §§ 2 bis 4 schuldhaft nicht ordnungsgemäß umsetzen. (2) Zivilrechtliche Ansprüche ...
§ 11 ZugErschwG Einschränkung von Grundrechten
... des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die §§ 2 und 4 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Absatz 3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958
Artikel 2 ZugErschwAufhG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... werden nach dem Wort „Abschnitt" die Wörter „oder in § 2 oder § 4 des Zugangserschwerungsgesetzes" ...

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
G. v. 17.02.2010 BGBl. I S. 78; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958
Artikel 2 EGZugErschwG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... und nach dem Wort „Abschnitt" die Wörter „oder in § 2 oder § 4 des Zugangserschwerungsgesetzes" eingefügt. bb) Die folgenden Sätze ...