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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.12.2011 aufgehoben
§ 13 - Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG)
Artikel 1 G. v. 17.02.2010 BGBl. I S. 78 (Nr. 6); aufgehoben durch Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958
Geltung ab 23.02.2010 bis 01.01.2013, abweichend tritt § 13 am 23.08.2010 in Kraft; FNA: 772-5 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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Geltung ab 23.02.2010 bis 01.01.2013, abweichend tritt § 13 am 23.08.2010 in Kraft; FNA: 772-5 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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§ 13 Bußgeldvorschrift
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 eine Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig ergreift oder
- 2.
- entgegen § 3 die Sperrliste nicht, nicht richtig oder nicht vollständig sichert.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen G. v. 17. Februar 2010 BGBl. I S. 78; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958 m.W.v. 23. August 2010
Frühere Fassungen von § 13 ZugErschwG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.08.2010 | Artikel 4 Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vom 17.02.2010 BGBl. I S. 78 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13 ZugErschwG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ZugErschwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZugErschwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
G. v. 17.02.2010 BGBl. I S. 78; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958
Artikel 4 EGZugErschwG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 § 13 tritt sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft. (3) Artikel 1 dieses ...
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