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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.12.2011 aufgehoben

§ 13 - Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG)

Artikel 1 G. v. 17.02.2010 BGBl. I S. 78 (Nr. 6); aufgehoben durch Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958
Geltung ab 23.02.2010 bis 01.01.2013, abweichend tritt § 13 am 23.08.2010 in Kraft; FNA: 772-5 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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§ 13 Bußgeldvorschrift



(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 eine Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig ergreift oder

2.
entgegen § 3 die Sperrliste nicht, nicht richtig oder nicht vollständig sichert.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.





 

Frühere Fassungen von § 13 ZugErschwG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.08.2010Artikel 4 Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
vom 17.02.2010 BGBl. I S. 78

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 13 ZugErschwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ZugErschwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZugErschwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
G. v. 17.02.2010 BGBl. I S. 78; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2958
Artikel 4 EGZugErschwG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... des Absatzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 § 13 tritt sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft. (3) Artikel 1 dieses ...