Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der EEAV am 15.12.2010

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Dezember 2010 durch Artikel 1 der AusglMechAVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der EEAV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

EEAV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2010 geltenden Fassung
EEAV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1946
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1 Absatz 4 und § 8 treten mit Abschluss des Jahres 2010 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1 Absatz 4 tritt mit Abschluss des Jahres 2010 außer Kraft. § 8 tritt am 28. Februar 2013 außer Kraft.


Anzeige