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Artikel 4a - Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen (12. SaatGRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4a Änderung der Anbaumaterialverordnung


Artikel 4a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. September 2012 AGOZV § 5

§ 5 der Anbaumaterialverordnung vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1322), die zuletzt durch Artikel 3 § 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 4 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

„4.
Das Standardmaterial von

a)
Obstpflanzen muss

aa)
einer Sorte oder Pflanzengruppe nach § 3a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Saatgutverkehrsgesetzes zugehören oder

bb)
über eine Bezeichnung und Beschreibung verfügen, die dem Bundessortenamt vorgelegt worden ist,

b)
Gemüsepflanzen muss einer Sorte nach § 3a Absatz 1 Nummer 3 des Saatgutverkehrsgesetzes zugehören,

c)
Zierpflanzen, das mit einer Bezugnahme auf eine Sorte oder Pflanzengruppe in Verkehr gebracht wird, muss einer Sorte oder Pflanzengruppe nach § 3a Absatz 1 Nummer 2 des Saatgutverkehrsgesetzes zugehören."

2.
Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Das Bundessortenamt macht die Sorten oder Pflanzengruppen nach Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe a, deren Bezeichnungen und Beschreibungen ihm vorgelegt worden sind, bekannt."



 

Zitierungen von Artikel 4a Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4a 12. SaatGRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 12. SaatGRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 12. SaatGRÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 4a tritt am 30. September 2012 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 5 PflSchRBußGAnpV Änderung der Anbaumaterialverordnung
... 2 der Anbaumaterialverordnung vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1322), die zuletzt durch Artikel 4a der Verordnung vom 16. März 2010 (BGBl. I S. 282) geändert worden ist, werden die ...