Tools:
Update via:
§ 7 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (HtDBWVAPrV)
V. v. 31.03.2010 BGBl. I S. 366 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227
Geltung ab 01.12.2009; FNA: 2030-7-17-5 Beamte
|
Geltung ab 01.12.2009; FNA: 2030-7-17-5 Beamte
|
§ 7 Anforderungen im Auswahlverfahren
(1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmale festgestellt.
(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
- 1.
- Selbstkompetenz,
- 2.
- Methodenkompetenz,
- 3.
- Fachkompetenz,
- 4.
- Sozialkompetenz sowie
- 5.
- Führungs- und Managementkompetenz.
(3) 1Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. 2Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst V. v. 4. Juli 2024 BGBl. 2024 I Nr. 227 m.W.v. 1. Juni 2024
Frühere Fassungen von § 7 HtDBWVAPrV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.06.2024 (10.07.2024) | Artikel 3 Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst vom 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227 |
aktuell vorher | 26.11.2015 | Artikel 7 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2010 |
aktuell | vor 26.11.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 HtDBWVAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 HtDBWVAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HtDBWVAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 35 HtDBWVAPrV Aufstiegsverfahren (vom 01.06.2024)
... durchgeführt werden. Für das Auswahlverfahren gelten die §§ 6 bis 8g entsprechend. Über die Zulassung zum Aufstieg entscheidet die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 7 LPartRBerG Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
... § 7 Satz 1 Nummer 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren ...
Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst
V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227
Artikel 3 MtDBwVVDAktV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
... § 6 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren § 7 Anforderungen im Auswahlverfahren § 8 Auswahlkommission § 8a ... dieser Frist vernichtet. Originaldokumente werden auf Wunsch zurückgesandt. § 7 Anforderungen im Auswahlverfahren (1) Die Eignung und Befähigung wird im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9237/a166080.htm