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Zitierungen von § 3 HtDBWVAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 HtDBWVAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HtDBWVAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aktualisierung der Verordnungen über den wehrtechnischen Vorbereitungsdienst
V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 227
Artikel 3 MtDBwVVDAktV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -
... Angaben ersetzt: „§ 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes § 3 Nachteilsausgleich". b) Die Angabe zu Kapitel 2 wird wie folgt gefasst:  ... Fachtechnik" ersetzt. 3. § 2 wird durch die folgenden §§ 2 und 3 ersetzt: „§ 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes Der ... Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate. § 3 Nachteilsausgleich (1) Menschen mit Beeinträchtigungen, die die Umsetzung der ...
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