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Berichtigung - Berichtigung der Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Eingangsformel der Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2868) ist wie folgt zu berichtigen:
Im Auftrag Reinhard Klingen
- 1.
- Der erste Anstrich wird wie folgt gefasst:
- „-
- das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2, 2a, 3 bis 6 und 8, Abs. 4, 5 Satz 1 und Abs. 6, hinsichtlich des Abs. 1 Nr. 2, 2a und 5 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 2 sowie jeweils in Verbindung mit Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe a und b, und der §§ 3c, 3e Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), § 3 Abs. 1 und 5 zuletzt geändert durch Artikel 313 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), hinsichtlich des § 3 Abs. 1 Nr. 2, 2a, 5 und 8 und des § 3e Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,".
- 2.
- Im zweiten Anstrich wird das Wort „Binnenschiffsaufgabengesetzes" durch das Wort „Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes" ersetzt.
- 3.
- Im dritten Anstrich wird das Wort „Binnenschiffsaufgabengesetzes" durch das Wort „Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes" ersetzt.
Im Auftrag Reinhard Klingen
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