Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 12 MilchSoPrG vom 01.04.2012

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 VkBkmMoG am 1. April 2012 und Änderungshistorie des MilchSoPrG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 12 MilchSoPrG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2012 geltenden Fassung
§ 12 MilchSoPrG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 26 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 12 Verkündung von Rechtsverordnungen


(Text neue Fassung)

§ 12 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 1 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen auch im elektronischen Bundesanzeiger*) verkündet werden. Auf Rechtsverordnungen, die im elektronischen Bundesanzeiger verkündet werden, ist unter Angabe der Stelle ihrer Veröffentlichung und des Tages ihres Inkrafttretens nachrichtlich im Bundesgesetzblatt hinzuweisen.

*) Amtlicher Hinweis: http://www.ebundesanzeiger.de/