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Berichtigung - Berichtigung der Achtunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (38. FuttMVÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 28. Februar 2010 (BGBl. I S. 191) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 Nummer 5 ist in der Fußnote 16 die Angabe „10" durch die Angabe „1, 10" zu ersetzen.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Im Auftrag Boch
In Artikel 1 Nummer 5 ist in der Fußnote 16 die Angabe „10" durch die Angabe „1, 10" zu ersetzen.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Im Auftrag Boch
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9265/index.htm