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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (1. EULMRDVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. Mai 2010 LMHV § 6a (neu), Anlage 3a (neu)

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817) wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

„§ 6a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

Für Lebensmittelunternehmer, die in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft Hart- oder Schnittkäse mit einer Reifungszeit von jeweils mehr als 60 Tagen herstellen, gelten die in Anlage 3a Spalte 2 jeweils bezeichneten Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 nicht, soweit die in Anlage 3a Spalte 3 jeweils bezeichneten Anforderungen erfüllt werden."

2.
Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt:

„Anlage 3a (zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft

123
Lfd.
Nr.
Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung
mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Anforderungen für die Herstellung von Hart- und
Schnittkäse in Betrieben der Alm- und Alpwirtschaft
1Kapitel I Nummer 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2
Halbsatz 1 (Handwaschbecken mit Warm- und
Kaltwasserzufuhr)
Der Betrieb verfügt über andere hygienisch unbe-
denkliche Handwaschgelegenheiten.
2Kapitel I Nummer 3 Satz 1 und Nummer 8 (Kana-
lisationsanschluss und Abwasserableitungssys-
tem)
Sicherstellung durch das Eigenkontrollsystem,
dass Lebensmittel weder direkt noch indirekt durch
Abwässer nachteilig beeinflusst werden.
3Kapitel I Nummer 4 Satz 3 (von Handwaschbecken
getrennte Vorrichtungen zum Waschen der Le-
bensmittel)
Zeitlich getrennte Nutzung der Vorrichtungen für
das Waschen der Hände und das Waschen der Le-
bensmittel und Vermeidung der nachteiligen Beein-
flussung von Lebensmitteln.
4Kapitel VII Nummer 1 Buchstabe a (Verfügbarkeit
von Trinkwasser)
Ausreichende Verfügbarkeit von Wasser, das ein-
mal jährlich auf die Einhaltungen der Anforderun-
gen der Trinkwasserverordnung untersucht wird."




 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. EULMRDVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. EULMRDVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
B. v. 21.06.2016 BGBl. I S. 1469
Bekanntmachung LMHVNB
... August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817), 2. den am 21. Mai 2010 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2010 (BGBl. I S. 612), 3. den am 22. Juli 2010 in Kraft ...

Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 929
Artikel 1 LMHuaÄndV Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
... 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2010 (BGBl. I S. 612) geändert worden ist, werden nach den ...