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Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (1. EULMRDVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. Mai 2010 Tier-LMÜV § 6, § 7a (neu), § 8, § 11 (neu)
Die Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird nach der Kurzbezeichnung „Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung" die Angabe „- Tier-LMÜV" eingefügt.
- 2.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1; in ihm wird in Satz 1 Nummer 2 nach der Angabe „Artikel 2 Abs. 3" die Angabe „Unterabsatz 3 in Verbindung mit Anhang I Kapitel I oder II und Anhang III" eingefügt.
- b)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:„(2) Die zuständige Behörde kann einem Jäger, der Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und
- 1.
- nach § 2b der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder
- 2.
- nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild abgibt,
- 1.
- der Jäger von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden ist und
- 2.
- keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt."
- 3.
- Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt:
„§ 7a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch(1) Bei Tieren, die nach § 2a Absatz 1 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung zur amtlichen Untersuchung angemeldet worden sind, ist- 1.
- die amtliche Schlachttieruntersuchung nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil B und Abschnitt II Kapitel III, auch in Verbindung mit Abschnitt IV Kapitel IV Teil A oder Kapitel VII Teil A sowie mit Kapitel IX Teil A, E und F der Verordnung (EG) Nr. 854/2004,
- 2.
- die amtliche Fleischuntersuchung nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil D und Abschnitt II Kapitel V Nummer 1, auch in Verbindung mit Abschnitt IV Kapitel I, II, III, IV Teil B oder Kapitel VII Teil B sowie mit Kapitel IX Teil A, B und D bis F der Verordnung (EG) Nr. 854/2004,
- 3.
- die amtliche Untersuchung auf Trichinen nach Anhang I Abschnitt IV Kapitel IX Teil C der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 3 Unterabsatz 3 in Verbindung mit Anhang I Kapitel I oder II und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2075/2005
(2) Bei erlegtem Großwild, das nach § 2b der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung zur amtlichen Fleischuntersuchung oder zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen angemeldet worden ist, gilt § 6 Absatz 1 entsprechend." - 4.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- 5.
- Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt:
„§ 11 Übergangsvorschriften
Abweichend von § 6 Absatz 2 ist bis zum 20. November 2010 § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 des Fleischhygienegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1242, 1585) in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung weiter anzuwenden."
Zitierungen von Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 1. EULMRDVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. EULMRDVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
B. v. 03.09.2018 BGBl. I S. 1358, 1844
Bekanntmachung Tier-LMÜVNB (vom 17.03.2016)
... vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864), 2. den am 21. Mai 2010 in Kraft getretenen Artikel 3 der Verordnung vom 11. Mai 2010 (BGBl. I S. 612 ), 3. den am 22. Juli 2010 in Kraft getretenen Artikel 3 der Verordnung vom 14. Juli ...
Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 929
Artikel 3 LMHuaÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
... vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. Mai 2010 (BGBl. I S. 612) geändert worden ist, werden nach den ...
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