Artikel 5 - Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (1. EULMRDVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. Mai 2010 LMEV § 13a (neu), § 16

Die Lebensmitteleinfuhr-Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1871), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1793) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 13 wird folgender § 13a eingefügt:

„§ 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel

Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen oder katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) oder Affen einzuführen."

2.
§ 16 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

c)
Folgende Nummer 3 wird angefügt:

„3.
entgegen § 13a Fleisch einführt."

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Zitierungen von Artikel 5 Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 1. EULMRDVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. EULMRDVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
B. v. 15.09.2011 BGBl. I S. 1860
Bekanntmachung LMEVNB
... vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1793), 4. den am 21. Mai 2010 in Kraft getretenen Artikel 5 der Verordnung vom 11. Mai 2010 (BGBl. I S. 612), 5. den am 22. Juli 2010 in Kraft ...

Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 929
Artikel 4 LMHuaÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1871), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 11. Mai 2010 (BGBl. I S. 612) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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