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Bekanntmachung - Gedenkmünze „300 Jahre Porzellanherstellung in Deutschland" (GMünzePorzellan k.a.Abk.)

B. v. 10.05.2010 BGBl. I S. 653, 885 (Nr. 25); 2012 BGBl. I S. 1362
Geltung ab 28.05.2010; FNA: 692-1-46 Ausprägung von Euro-Münzen
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Bekanntmachung


Bekanntmachung hat 2 frühere Fassungen

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „300 Jahre Porzellanherstellung in Deutschland" eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 1.931.900 Stück, darunter 180.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg.

Die Münze wird ab dem 8. Juli 2010 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite der Münze erhält durch die sehr große Gestaltung des Tellers eine monumentale Ausstrahlung. Der Künstler setzt sich mit dem Thema Porzellan auf eine erfrischende und unkonventionelle Weise auseinander. Gezeigt wird ein zerbrochener Teller, der einen Teil des Wesens des Porzellans verkörpert: seine Zerbrechlichkeit.

Ähnlich der Bildseite wird auf der Wertseite der Adler harmonisch ins Zentrum gestellt. Durch die Einfügung strenger ornamentaler Strukturen erhält das Hoheitssymbol eine deutliche Plastizität.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2010 sowie das Prägezeichen „F" der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

 
„ZAUBER DER ZERBRECHLICHKEIT".

Der Entwurf stammt von dem Künstler Ulrich Böhme aus Stuttgart.

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

Abb. von Bild- und Wertseite Gedenkmünze "300 Jahre Porzellanherstellung in Deutschland" (BGBl. I 2010 S. 653)




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Frühere Fassungen von Bekanntmachung Gedenkmünze „300 Jahre Porzellanherstellung in Deutschland"

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.06.2012Berichtigung von Bekanntmachungen über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro
vom 08.06.2012 BGBl. I S. 1362
aktuell vorher 13.07.2010Berichtigung der Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „300 Jahre Porzellanherstellung in Deutschland")
vom 29.06.2010 BGBl. I S. 885
aktuellvor 13.07.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.