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Artikel 3a - Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze (StabRuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. April 2010 (BGBl. I S. 410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.
- 2.
- § 21 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe „2 bis 5" durch die Angabe „2 bis 6" ersetzt.
- b)
- Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:„(6) Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten einen Mehrbedarf, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Hilfebedürftigen gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht."
- c)
- Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7 und nach dem Wort „Mehrbedarfs" werden die Wörter „nach den Absätzen 2 bis 5" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 3a Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3a StabRuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StabRuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 StabRuaÄndG Inkrafttreten
... in Kraft, soweit in Absatz 2 oder in Absatz 3 nichts anderes bestimmt ist. (2) Artikel 3a tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 3b tritt mit Wirkung vom 6. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094
Bekanntmachung SGBIINB
... 14. April 2010 (BGBl. I S. 410), 38. den am 3. Juni 2010 in Kraft getretenen Artikel 3a des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 671), 39. den teils am 11. August 2010, teils ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), das zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 671) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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