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Artikel 2 - Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-StaatsvertragG k.a.Abk.)
G. v. 27.05.2010 BGBl. I S. 662 (Nr. 26)
Geltung ab 03.06.2010; FNA: 206-3 Öffentliche Informationstechnik
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Geltung ab 03.06.2010; FNA: 206-3 Öffentliche Informationstechnik
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Artikel 2
Artikel 2 ändert mWv. 1. April 2010 IT-Staatsvertrag
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag, an dem die Vorschriften des IT-Staatsvertrages nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Bundesgesetzblatt bekannt. Für den Fall, dass der IT-Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder nach seinem § 7 Absatz 2 außer Kraft tritt, ist dies ebenfalls im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Juni 2010.
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