interne Verweise§ 3 MontanMitbestGErgG ... fallen, so gelten für das herrschende Unternehmen die §§ 5 bis 13. Ist das herrschende Unternehmen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, so findet ...
§ 5 MontanMitbestGErgG (vom 01.05.2015) ... wobei an die Stelle des § 6 des Montan-Mitbestimmungsgesetzes die §§ 6 bis 10i dieses Gesetzes treten; für seine Abberufung gilt § 11 Abs. 3 des ...
§ 8 MontanMitbestGErgG ... Sind nach § 7 die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte zu wählen, so wählen in ...
§ 10a MontanMitbestGErgG ... der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wahr. (2) In den Fällen des § 7 Abs. 1 endet die Amtszeit der Delegierten, wenn 1. die wahlberechtigten Arbeitnehmer ... die Amtszeit der Delegierten, wenn 1. die wahlberechtigten Arbeitnehmer nach § 7 Abs. 1 die unmittelbare Wahl beschließen; 2. der Konzern nicht mehr die ... 2. der Konzern nicht mehr die Voraussetzungen für die Anwendung des § 7 Abs. 1 erfüllt, es sei denn, die wahlberechtigten Arbeitnehmer beschließen, daß ... daß die Amtszeit bis zu dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt fortdauern soll; § 7 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. (3) In den Fällen des § 7 Abs. 2 endet ... soll; § 7 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. (3) In den Fällen des § 7 Abs. 2 endet die Amtszeit der Delegierten, wenn die wahlberechtigten Arbeitnehmer die unmittelbare ... wenn die wahlberechtigten Arbeitnehmer die unmittelbare Wahl beschließen; § 7 Abs. 3 ist anzuwenden. (4) Abweichend von Absatz 1 endet die Amtszeit der Delegierten ...
§ 10h MontanMitbestGErgG (vom 01.05.2015) ... nach § 7 die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so sind ...
§ 10i MontanMitbestGErgG (vom 01.05.2015) ... Die Arbeitnehmer eines in Absatz 1 bezeichneten Betriebs nehmen an einer Abstimmung nach § 7 nicht teil und bleiben für die Errechnung der für die Antragstellung und für die ...
§ 16 MontanMitbestGErgG ... Die §§ 5 bis 13 sind auf das herrschende Unternehmen erst anzuwenden, 1. wenn in sechs ... bisher ein Mitbestimmungsrecht hatten, nicht mehr anwendbar ist. (2) Die §§ 5 bis 13 sind auf das herrschende Unternehmen nicht mehr anzuwenden, wenn in sechs ...
Zitat in folgenden NormenAktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 96 AktG Zusammensetzung des Aufsichtsrats (vom 15.12.2023) ... und aus weiteren Mitgliedern, bei Gesellschaften, für die die §§ 5 bis 13 des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes gelten, aus Aufsichtsratsmitgliedern der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
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