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Zitierungen von § 10a Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a MontanMitbestGErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MontanMitbestGErgG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 MontanMitbestGErgG
... fallen, so gelten für das herrschende Unternehmen die §§ 5 bis 13. Ist das herrschende Unternehmen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, so findet ...
§ 5 MontanMitbestGErgG (vom 01.05.2015)
... wobei an die Stelle des § 6 des Montan-Mitbestimmungsgesetzes die §§ 6 bis 10i dieses Gesetzes treten; für seine Abberufung gilt § 11 Abs. 3 des ...
§ 7 MontanMitbestGErgG (vom 01.05.2015)
... die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte gelten die §§ 8 bis 10g und 10i. (2) Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer eines Konzerns mit in ...
§ 10b MontanMitbestGErgG
... Die Amtszeit eines Delegierten endet vor dem in § 10a bezeichneten Zeitpunkt 1. durch Niederlegung des Amtes, 2. durch Beendigung ...
§ 16 MontanMitbestGErgG
... Die §§ 5 bis 13 sind auf das herrschende Unternehmen erst anzuwenden, 1. wenn in sechs ... bisher ein Mitbestimmungsrecht hatten, nicht mehr anwendbar ist. (2) Die §§ 5 bis 13 sind auf das herrschende Unternehmen nicht mehr anzuwenden, wenn in sechs ...
Zitat in folgenden Normen
Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 96 AktG Zusammensetzung des Aufsichtsrats (vom 15.12.2023)
... und aus weiteren Mitgliedern, bei Gesellschaften, für die die §§ 5 bis 13 des Mitbestimmungsergänzungsgesetzes gelten, aus Aufsichtsratsmitgliedern der ...
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