Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und der Fruchtsaftverordnung (ZZulVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.05.2010 BGBl. I S. 674 (Nr. 26); Geltung ab 03.06.2010
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 7 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 70 Absatz 5 und 6 sowie des § 13 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a in Verbindung mit § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/163/EU der Kommission vom 22. Dezember 2009 zur Änderung der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, im Hinblick auf Neotam (ABl. L 344 vom 23.12.2009, S. 37) sowie der Umsetzung der Richtlinie 2009/106/EG der Kommission vom 14. August 2009 zur Änderung der Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung (ABl. L 212 vom 15.8.2009, S. 42).



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