Die Ausbildungen gliedern sich wie folgt:
- 1.
- für beide Ausbildungsberufe in gemeinsame Qualifikationen über zwölf Monate im ersten Ausbildungsjahr,
- 2.
- für jeden Ausbildungsberuf in spezifische Qualifikationen sowie
- 3.
- im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin in die Fachrichtungen
- a)
- Vermessung,
- b)
- Bergvermessung.
§ 4 GeoTechnAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild ... A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 1: 1. Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und ... B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 2: 1. Informations- und Kommunikationssysteme der Geomatik: 1.1 ... Abschnitt C Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 2: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und ...
§ 9 GeoTechnAusbV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild ... A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 1: 1. Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und ... B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 2: 1. Ganzheitliche Prozesse des Vermessungswesens und des ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Vermessung nach § 3 Nummer 3 Buchstabe a: 1. Liegenschaftskataster und Grundbuch, 2. Bauordnung, ... Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bergvermessung nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b: 1. Anfertigen und Nachtragen von bergmännischem Risswerk, ... Abschnitt E Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 3 Nummer 2: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und ...