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Änderung Anlage Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin vom 20.08.2011

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Anlage a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.08.2011 geltenden Fassung
Anlage n.F. (neue Fassung)
in der am 20.08.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.08.2011 BGBl. I S. 1723
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin


Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr. | Teil des
Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen im

1.-18.
Monat | 19.-24.
Monat

1 | 2 | 3 | 4

1 | Tiergerechte Pferdehaltung;
Pferdefütterung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer 1) | a) Verhaltensweisen von Pferden analysieren und im
Umgang berücksichtigen
b) Pferde entsprechend Haltungsform und Verwendung
pflegen und füttern
c) Pferdehaltungssysteme und Stalltechnik beurteilen
d) Pferdehaltungssysteme reinigen, insbesondere Ein-
streu auswählen, einsetzen und entfernen
e) Futtermittel und Einstreu beurteilen und lagern | 22 |

f) Stallklima beurteilen
g) Futterrationen gestalten und Fütterung überprüfen | | 6

2 | Tierschutz und Tiergesundheit
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer 2) | a) Gesundheitszustand feststellen, Gesundheitsvor-
sorge durchführen, Notfallpläne erstellen, Tierseu-
chenprophylaxe umsetzen, hygienische Bestimmun-
gen anwenden sowie Impfpläne erstellen
b) Desinfektionsmaßnahmen durchführen
c) Sofortmaßnahmen ergreifen
d) verletzte und kranke Pferde pflegen
e) Hufe begutachten und pflegen
f) mit Medikamenten nach tierärztlicher Anweisung um-
gehen | 10 |

g) Transporte planen, Pferde tiergerecht transportieren
und die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen
anwenden | | 2

3 | Ausbildung und Vorbereitung
von Pferden für Zucht- und
Leistungsprüfungen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer 3) | a) grundlegende Ausbildungs- und Trainingsmethoden
anwenden
b) Grunderziehung durchführen
c) Pferde bewegen
d) Pferde zu Präsentationen vorbereiten | 20 |

e) Ausbildungsmaßnahmen für Pferde planen, durchfüh-
ren und kontrollieren | | 8

4 | Betriebliche Abläufe und
Organisation; betriebswirt-
schaftliche Zusammenhänge
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer 4) | a) Arbeits- und Betriebsanweisungen umsetzen
b) Arbeitsabläufe nach rechtlichen, wirtschaftlichen und
ergonomischen Anforderungen planen, durchführen
und kontrollieren
c) Arbeitsplatz vorbereiten und Maßnahmen zur Vermei-
dung von Personen-, Tier- und Sachschäden treffen
d) Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen | |

| | e) betriebliche Kommunikations- und Informationssys-
teme nutzen, dabei Standardsoftware und arbeits-
platzspezifische Software anwenden
f) Informationen beschaffen und auswerten
g) Aufgaben abstimmen und teamorientiert durchfüh-
ren
h) Gespräche situationsgerecht führen und Konflikte im
Team lösen | 8 |

(Text alte Fassung)

i) Personen bei Routinearbeiten anleiten und beauf-
sichtigen
j) Arbeitsergebnisse dokumentieren, beurteilen und
präsentieren
k) gesetzliche und berufsbezogene Regelungen an-
wenden, insbesondere anzeigepflichtige Tierseu-
chen, Tierkörperbeseitigungsgesetz
sowie gesetz-
liche Haftungsregelungen beachten

l) betriebliche Kosten und Leistungen erfassen und
kalkulieren
m) Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen
und bewerten
n) rechtliche Regelungen des An- und Verkaufs von
Pferden erläutern
o) bei Geschäftsvorgängen mitwirken, insbesondere
Angebote vergleichen, Bestellungen vorbereiten,
Rechnungen kontrollieren | | 5

(Text neue Fassung)

i) Personen bei Routinearbeiten anleiten und beauf-
sichtigen
j) Arbeitsergebnisse dokumentieren, beurteilen und
präsentieren
k) gesetzliche und berufsbezogene Regelungen anwenden,
insbesondere zu anzeigepflichtigen Tierseuchen, zur
Tierkörperbeseitigung
sowie zur gesetzlichen Haftung
l) betriebliche Kosten und Leistungen erfassen und
kalkulieren
m) Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen
und bewerten
n) rechtliche Regelungen des An- und Verkaufs von
Pferden erläutern
o) bei Geschäftsvorgängen mitwirken, insbesondere
Angebote vergleichen, Bestellungen vorbereiten,
Rechnungen kontrollieren | | 5

5 | Dienstleistungen,
Kundenorientierung,
Marketing
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer 5) | a) die Wirkung des eigenen Erscheinungsbildes und
Auftretens einschätzen und beim Umgang mit Kun-
den berücksichtigen
b) Informationen, Wünsche und Reklamationen von
Kunden entgegennehmen, Bearbeitung abstimmen
und bei der Arbeitserledigung berücksichtigen
c) Kundengespräche situationsgerecht führen | 6 |

d) betriebliches Leistungsangebot zur Gewinnung und
Bindung von Kunden präsentieren
e) bei der Planung von Werbemaßnahmen mitwirken,
Werbemaßnahmen umsetzen
f) Kunden in fachlichen Fragen beraten | | 3

6 | Pferdezucht und -aufzucht
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer 6) | a) Pferde identifizieren und beurteilen
b) rassetypische Merkmale, insbesondere im Hinblick
auf Anatomie und Physiologie, erläutern
c) Organisation und Strukturen der Pferdezucht erläu-
tern | 6 |

d) Grundlagen der Trächtigkeit und des Abfohlens er-
läutern und bei der Haltung, Versorgung und beim
Bewegen von Pferden berücksichtigen
e) Grundlagen der Aufzucht erläutern und bei der Hal-
tung, Versorgung und beim Bewegen von Pferden
berücksichtigen | | 2

7 | Ausrüstung; Einsatz von
Maschinen, Geräten und
Betriebseinrichtungen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A
Nummer 7) | a) Ausrüstung und Hilfsmittel auswählen und einsetzen
b) Ausrüstung und Hilfsmittel reinigen, pflegen, prüfen
und warten
c) Mängel an Ausrüstung und Hilfsmitteln feststellen
und Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen
d) Maschinen und Geräte bedienen, dabei Werterhal-
tung beachten
e) Schutzmaßnahmen an Maschinen und elektrischen
Anlagen beachten
f) Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen reini-
gen, pflegen, prüfen und warten
g) Störungen an Maschinen und Betriebseinrichtungen
feststellen und Maßnahmen zur Instandsetzung er-
greifen
h) Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden
i) Betriebs- und Werkstoffe einsetzen und lagern | 6 |


Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service


Lfd.
Nr. | Teil des
Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen im

| 25.-36.
Monat

1 | 2 | 3 | 4

1 | Individuelle Pferdefütterung;
Futtergewinnung und
-beschaffung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 1) | a) Futtermittel beschaffen und dabei Faktoren der Preis-
bildung berücksichtigen
b) bei der Ernte von Grundfutter mitwirken, Grundfutter
einlagern
c) Qualität von Futtermitteln beurteilen und Rück-
schlüsse auf Futterernte, -lagerung und -einsatz zie-
hen
d) Futtermittellagerung organisieren, Lagertemperaturen
überwachen und dokumentieren
e) Futterproben nehmen, Trockenmasse bestimmen,
Analysen in Auftrag geben und auswerten
f) Futterrationen berechnen, Fütterungen durchführen
und beurteilen
g) Giftpflanzen identifizieren, Vergiftungen vermeiden
und Notfallmaßnahmen organisieren | | 13

2 | Stall- und Weidemanagement
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 2) | a) Bewirtschaftung von Pferdeweiden unter Berücksich-
tigung von Wachstumsfaktoren organisieren und
Pflegemaßnahmen durchführen
b) Nährstoffbedarf unter Berücksichtigung von Analyse-
ergebnissen ermitteln, Düngemaßnahmen planen,
Düngung durchführen oder in Auftrag geben, Ergeb-
nisse kontrollieren und dokumentieren
c) Ausläufe einrichten, pflegen und kontrollieren
d) Pferdezäune planen, bauen, Kontrollen organisieren,
durchführen und dokumentieren sowie Maßnahmen
zur Beseitigung von Mängeln ergreifen
e) Pferde in Herden zusammenstellen
f) Belegungs- und Nutzungspläne erstellen
g) Arbeitsabläufe organisieren und koordinieren
h) Reitböden im Hinblick auf Standort und Nutzung be-
urteilen und instand halten
i) Sicherheitsmaßnahmen durchsetzen
j) Preise erfassen und Kosten kalkulieren | | 13

3 | Bewegung von Pferden im
Reiten oder Fahren, Arbeiten
an der Longe
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 3) | a) Pferde an der Longe arbeiten
b) Pferde bewegen und beschäftigen
c) Kondition ausgebildeter Pferde erhalten
d) Ausritte oder Ausfahrten organisieren und durchfüh-
ren
e) Pferde verladen und transportieren | | 13

4 | Beratung von Kunden
und kundenorientierte
Anlagenbewirtschaftung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B
Nummer 4) | a) Ausbildungsmaßnahmen für den Umgang mit und die
Erziehung von Pferden sowie für Bodenarbeit und
Bewegung durchführen
b) Kunden im Verladen und Transportieren von Pferden
ausbilden und bei Zucht- und Leistungsprüfungen
sowie Wettbewerben unterstützen
c) über tiergerechte Pferdefütterung beraten und auf
Risiken hinweisen
d) über tiergerechte Pferdehaltung und Gesundheitsvor-
sorge beraten, auf Risiken hinweisen und in Notfall-
maßnahmen einweisen
e) bei der Auswahl, Ausrüstung von Pferden, Reitern
und Reiterinnen beraten
f) Kundenwünsche ermitteln und darauf reagieren
g) Informations- und Werbemaßnahmen sowie Veran-
staltungen planen und umsetzen, dabei aktuelle Ent-
wicklungen in der Pferdewirtschaft berücksichtigen
h) über Möglichkeiten und Kosten der Pferdehaltung so-
wie Trainings- und Ausbildungsmöglichkeiten beraten | | 13


Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferdezucht


Lfd.
Nr. | Teil des
Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen im

| 25.-36.
Monat

1 | 2 | 3 | 4

1 | Zuchtmethoden,
Zuchtplanung, Zuchthygiene
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C
Nummer 1) | a) Zuchtmethoden, insbesondere die Rein- und Kreu-
zungszucht an Hand von Pedigrees, bewerten
b) Vererbungsvorgänge erläutern und in der Zucht an-
wenden
c) Maßnahmen zur Zuchthygiene planen, durchführen,
kontrollieren und dokumentieren
d) Zuchtkriterien unter Einbeziehung genetischer Hinter-
gründe bewerten und für die Zuchtplanung nutzen
e) Kunden bei der Zuchtplanung und Zuchthygiene von
Pferden beraten | | 12

2 | Pferdebeurteilung,
Pferderassen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C
Nummer 2) | a) Zuchtziele und besondere Eignungen von Pferderas-
sen erläutern
b) Pferde hinsichtlich Eignung und Bedeutung für die
züchterische Nutzung beurteilen, rangieren und aus-
wählen
c) Zusammenhang von Exterieurmerkmalen und Leis-
tungsfähigkeit sowie Gesundheit erläutern
d) Kunden bei der Auswahl geeigneter Pferde beraten | | 12

3 | Reproduktion und Aufzucht
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C
Nummer 3) | a) Stuten abprobieren, Natursprung veranlassen und
künstliche Besamung durchführen
b) Stuten auf die Geburt vorbereiten und Geburtsvor-
gang unterstützen
c) Stuten und Fohlen nach der Geburt versorgen
d) rassespezifische Absetz- und Aufzuchtverfahren an-
wenden und Pferdegruppen zusammenstellen
e) Gesundheitszustand bei Zucht- und Jungpferden
feststellen, Krankheiten erkennen und Maßnahmen
ergreifen
f) Gesundheitsvorsorge bei Zucht- und Jungpferden
durchführen
g) Zucht- und Jungpferde füttern
h) Futterproben nehmen, Analysen in Auftrag geben und
auswerten
i) Bewirtschaftung von Grünland unter Berücksich-
tigung von Wachstumsfaktoren organisieren und
Pflegemaßnahmen durchführen
j) Nährstoffbedarf unter Berücksichtigung von Analyse-
ergebnissen ermitteln, Düngemaßnahmen planen,
Düngung durchführen oder in Auftrag geben, Ergeb-
nisse kontrollieren und dokumentieren
k) Formen der Weidehaltung sowie der Aufstallung für
Zucht- und Jungpferde planen, beurteilen und umset-
zen | | 14

4 | Vorstellung von Pferden bei
Zuchtschauen und Prüfungen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C
Nummer 4) | a) Zuchtprogramme von Zuchtorganisationen darstellen
b) Pferde bei den jeweiligen Zuchtorganisationen ent-
sprechend den Vorgaben registrieren lassen
c) Zuchtpferde durch Ausbildung, Training und Hal-
tungsbedingungen auf Zuchtveranstaltungen vorbe-
reiten
d) Pferde bei Zuchtveranstaltungen vorstellen
e) Zuchtpferde den Kunden präsentieren | | 14


Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung


Lfd.
Nr. | Teil des
Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen im

| 25.-36.
Monat

1 | 2 | 3 | 4

1 | Funktionelle
Pferdebeurteilung
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt D
Nummer 1) | a) Funktionen körperlicher Strukturen aus anatomischen
und physiologischen Grundlagen ableiten und bei der
Ausbildung berücksichtigen
b) Bewegungsabläufe von Pferden beurteilen
c) Eignung des Pferdes für spezifische Einsatzbereiche
und Disziplinen anhand von Interieur- und Exterieur-
merkmalen beurteilen | | 10

2 | Vielseitige, klassische
Grundausbildung des Pferdes
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt D
Nummer 2) | a) Pferde durch Bodenarbeit, Longieren und Freisprin-
gen auf die weitere Ausbildung vorbereiten
b) Pferde unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspek-
ten systematisch anreiten
c) Pferde bis zur beginnenden Versammlung gemäß der
Skala der Ausbildung ausbilden und gymnastizieren
d) dressurmäßige Übungen und Lektionen, Bodenrickar-
beit, springgymnastische Übungen sowie verschie-
dene Gegebenheiten und Hindernisse im Gelände
systematisch einsetzen und kombinieren
e) Ausbildungs- und Trainingsprozesse von Pferden
entsprechend der Reit- und Trainingslehre planen,
umsetzen, analysieren und korrigieren
f) Gesundheit und Leistungsbereitschaft von Pferden
im Training sicherstellen
g) Wirkung und Zweckmäßigkeit von Ausrüstungs-
gegenständen beurteilen und diese der Situation an-
gemessen anwenden | | 16

3 | Zielgruppenorientierte,
klassische Ausbildung von
Reitern und Reiterinnen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt D
Nummer 3) | a) Pferdekunde und Zusammenhänge der Reitausbil-
dung zielgruppenorientiert vermitteln
b) arttypisches Verhalten des Pferdes erklären sowie
tiergerechten und sicheren Umgang mit dem Pferd
schulen
c) Sitz und Einwirkung von Reitern und Reiterinnen in
verschiedenen Sitzformen analysieren und unter Be-
rücksichtigung der Trainings- und Bewegungslehre
individuell schulen
d) Reiten disziplinübergreifend in breitensportlicher wie
in leistungssportlicher Ausrichtung unterrichten und
trainieren
e) Reiter und Reiterinnen auf ihrem Ausbildungsweg be-
raten sowie auf Veranstaltungen betreuen | | 16

4 | Vorbereitung und
Vorstellung von Pferden
bei Leistungsprüfungen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt D
Nummer 4) | a) einschlägige Organisationen kennen, Regelwerke und
Leitlinien anwenden
b) Teilnahme an Leistungsprüfungen planen
c) Pferde auf breitensportliche Wettbewerbe und leis-
tungssportliche Prüfungen vorbereiten und situati-
onsgerecht im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit prä-
sentieren
d) Pferde auf Zuchtveranstaltungen vorbereiten und si-
tuationsgerecht im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit
präsentieren
e) Erfahrungen und Ergebnisse aus Leistungsprüfungen
analysieren und bewerten | | 10


Abschnitt E: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferderennen


Lfd.
Nr. | Teil des
Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen im

| 25.-36.
Monat

1 | 2 | 3 | 4

1 | Training von Rennpferden
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt E
Nummer 1) | a) Ausbildung und Training unter Berücksichtigung der
individuellen Voraussetzungen nach trainingswissen-
schaftlichen Gesichtspunkten planen, durchführen
und kontrollieren
b) Gesundheitszustand und Haltungsbedingungen be-
urteilen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung des
Pferdes unter besonderer Berücksichtigung der spe-
ziellen Anforderungen sowie des Entwicklungsstan-
des und Alters durchführen
c) Rennpferde im Hinblick auf Trainingspläne leistungs-
gerecht füttern
d) Wirkungen und Zweckmäßigkeit spezifischer Ausrüs-
tung erklären, diese entsprechend Ausbildungsstand
und Verwendung des Pferdes unter Tierschutzaspek-
ten beurteilen, auswählen und einsetzen | | 19

2 | Beurteilung des
Leistungsvermögens
von Rennpferden
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt E
Nummer 2) | a) Zuchtziele und Zuchtstandards vor dem Hintergrund
der Entwicklungsgeschichte der jeweiligen Rasse er-
klären
b) die für das Leistungsvermögen des Pferdes wesent-
lichen Merkmale, insbesondere Pedigreeanalyse, In-
terieur, Exterieur, Trainingsverläufe und Rennergeb-
nisse, beurteilen
c) Bewegungsabläufe in den verschiedenen Gangarten
beurteilen
d) zur Beurteilung des Leistungsvermögens wesentliche
physiologische Parameter messen und bewerten
e) Trainer und Trainerinnen sowie Kunden über das Leis-
tungsvermögen von Rennpferden informieren und
dabei Kommunikationsregeln in verschiedenen beruf-
lichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von
Kommunikationsstörungen beitragen | | 10

3 | Vorbereitung und Teilnahme
an Pferderennen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt E
Nummer 3) | a) geschichtliche Entwicklung des Rennsports darstel-
len und Regelwerke anwenden
b) Hufbeschlag für den Renneinsatz beurteilen und
Maßnahmen einleiten
c) Pferde für das Rennen vorbereiten und nach dem
Rennen versorgen
d) Renneinsätze planen, durchführen und analysieren
e) Transporte planen und durchführen
f) an Rennen teilnehmen | | 16

4 | Gesundheit, Ernährung und
Fitness des Rennreiters und
der Rennreiterin sowie des
Rennfahrers und der
Rennfahrerin
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt E
Nummer 4) | a) den Zusammenhang von Ernährung, Körpermasse
und Energieverbrauch erklären und den mensch-
lichen Energiebedarf und -verbrauch individuell fest-
stellen
b) Fitness unter Berücksichtigung von gesundheitsver-
träglichen Maßnahmen zur Kontrolle und Steuerung
der menschlichen Körpermasse aufbauen und erhal-
ten
c) Ergänzungstraining zur Förderung der Ausdauer, Be-
weglichkeit und Koordination durchführen
d) Trainings- und Ernährungspläne aufstellen | | 7


Abschnitt F: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Spezialreitweisen


Lfd.
Nr. | Teil des
Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen im

| 25.-36.
Monat

1 | 2 | 3 | 4

1 | Beurteilung von Pferden
in einer Spezialreitweise
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt F
Nummer 1) | a) Geschichte der jeweiligen Spezialpferderassen im
Hinblick auf das Einsatzgebiet erklären
b) Zuchtziele und Zuchtstandards der jeweiligen
Spezialpferderassen erklären
c) Funktionen körperlicher Strukturen aus anatomischen
und physiologischen Grundlagen ableiten und bei der
Ausbildung berücksichtigen
d) Bewegungsablauf eines Pferdes und die Qualität der
Gangarten beurteilen
e) Eignung für spezifische Einsatzbereiche, Disziplinen
und Verwendungszwecke unter Berücksichtigung
von Interieur und Exterieur beurteilen | | 10

2 | Grunderziehung und
-ausbildung von Pferden
in einer Spezialreitweise
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt F
Nummer 2) | a) Pferde durch Bodenarbeit erziehen und für das Reiten
vorbereiten
b) junge Pferde anreiten und die Grundausbildung in der
Spezialreitweise durchführen
c) Pferde unter Berücksichtigung des jeweiligen Lern-
verhaltens und der körperlichen Voraussetzungen für
den späteren Verwendungszweck ausbilden
d) Ausbildungs- und Trainingspläne für Pferde unter Be-
rücksichtigung des Ausbildungsstandes im Breiten-
und Leistungssport erstellen
e) Wirkungen und Zweckmäßigkeit reitweisenspezi-
fischer Ausrüstung erklären und entsprechend Aus-
bildungsstand und Verwendung des Pferdes auswäh-
len und einsetzen
f) Fehlentwicklungen in der Ausbildung von Pferden
analysieren sowie Lösungswege planen und umset-
zen | | 16

3 | Arbeit mit Reitern und
Reiterinnen in einer
Spezialreitweise
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt F
Nummer 3) | a) Pferdekunde und Zusammenhänge der Spezialreit-
weise vermitteln
b) arttypisches Verhalten des Pferdes erklären sowie
tiergerechten und sicheren Umgang mit Pferden
schulen
c) Bodenarbeit und Erziehung von Pferden erklären und
vermitteln
d) System der spezifischen Reitausbildung erklären
e) Reitunterricht für den Breitensport planen und durch-
führen
f) Ausritte und Angebote für den Breitensport planen
und durchführen
g) Reiter und Reiterinnen auf Wettbewerbe und für den
Turniersport vorbereiten und bei Turnieren unterstüt-
zen | | 16

4 | Wettbewerbsvorbereitung
und Einsatz in Prüfungen
einer Spezialreitweise
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt F
Nummer 4) | a) einschlägige Organisationen kennen, Regelwerke und
Leitlinien anwenden
b) Vorstellung von Pferden im Rahmen von Wettbewer-
ben und Prüfungen planen
c) Pferde an der Hand und unter dem Sattel in den
Kerndisziplinen der Spezialreitweise vorstellen
d) wettbewerbsspezifische Ausrüstungen und Hufbe-
schläge auswählen und einsetzen | | 10


Abschnitt G: Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr. | Teil des
Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte
in Wochen im

1.-18.
Monat | 19.-36.
Monat

1 | 2 | 3 | 4

1 | Aufbau und Organisation des
Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt G
Nummer 1) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes er-
läutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie
Beschaffung, Vermarktung und Verwaltung, erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs-
vertretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebs-
verfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Or-
gane des ausbildenden Betriebes beschreiben | während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln

2 | Berufsbildung, Arbeits- und
Tarifrecht
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt G
Nummer 2) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere
Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-
dungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden
Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

3 | Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt G
Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-
beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver-
meidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben
und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

4 | Umweltschutz
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt G
Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere:
a) über mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb Auskunft geben und seinen Beitrag
zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-
nenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer um-
weltschonenden Entsorgung zuführen

5 | Naturschutz, ökologische
Zusammenhänge,
Nachhaltigkeit
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt G
Nummer 5) | a) geltende Regelungen des Naturschutzes anwenden
b) ökologische Zusammenhänge beachten
c) Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und
Pflanzen erklären sowie Lebensräume an Beispielen
beschreiben
d) Bedeutung und Ziele des Naturschutzes bei der Ar-
beit beschreiben
e) Nachhaltigkeitsaspekte bei der Pferdehaltung, der
Pferdezucht sowie der Ausbildung von Pferden,
Reitern und Reiterinnen beachten |

6 | Qualitätssichernde
Maßnahmen
(§ 4 Absatz 2 Abschnitt G
Nummer 6) | a) Ziele und Aufgaben der betrieblichen Qualitätssiche-
rung erläutern
b) betriebliche Qualitätsstandards anwenden
c) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln auf-
zeigen, dokumentieren und zu deren Behebung bei-
tragen