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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.12.2010 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe (3. BImSchV)
V. v. 24.06.2002 BGBl. I S. 2243; aufgehoben durch § 21 V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849
Geltung ab 29.06.2002; FNA: 2129-8-3-1 Umweltschutz
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Geltung ab 29.06.2002; FNA: 2129-8-3-1 Umweltschutz
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§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für den Schwefelgehalt von leichtem und schwerem Heizöl zur Verwendung als Brennstoff sowie von Dieselkraftstoff und von Schiffskraftstoffen zum Betrieb von Dieselmotoren. Die in dieser Verordnung festgelegten Grenzwerte für den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe, die aus Erdöl gewonnen werden, gelten nicht für Kraft- oder Brennstoffe zur Verwendung auf Kriegsschiffen und anderen zu militärischen Zwecken eingesetzten Schiffen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe V. v. 3. Juli 2009 BGBl. I S. 1720, 3140 m.W.v. 11. Juli 2009
Frühere Fassungen von § 1 3. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 11.07.2009 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe vom 03.07.2009 BGBl. I S. 1720 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 3. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 3. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe
V. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1720, 3140
Artikel 1 1. BImSchV3ÄndV (vom 11.07.2009)
... Brennstoffe vom 24. Juni 2002 (BGBl. I S. 2243) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung ... wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für den Schwefelgehalt von leichtem und ...
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