Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.12.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 7 - Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe (3. BImSchV)
V. v. 24.06.2002 BGBl. I S. 2243; aufgehoben durch § 21 V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1849
Geltung ab 29.06.2002; FNA: 2129-8-3-1 Umweltschutz
| |
Geltung ab 29.06.2002; FNA: 2129-8-3-1 Umweltschutz
| |
§ 7 Zugänglichkeit der Normen
Die in den §§ 2 und 5 sowie in der Anlage genannten ISO-, DIN ISO- und DIN EN ISO-Normen sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, erhältlich. Die genannten Normen sind beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe V. v. 3. Juli 2009 BGBl. I S. 1720, 3140 m.W.v. 11. Juli 2009
Anzeige
Frühere Fassungen von § 7 3. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 11.07.2009 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe vom 03.07.2009 BGBl. I S. 1720 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 3. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 3. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
3. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe
V. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1720, 3140
Artikel 1 1. BImSchV3ÄndV (vom 11.07.2009)
... den Seeverkehr" durch das Wort „Schiffskraftstoff" ersetzt. 7. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Zugänglichkeit der Normen Die ... ersetzt. 7. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Zugänglichkeit der Normen Die in den §§ 2 und 5 sowie in der Anlage ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/931/a13050.htm