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Zitierungen von
§ 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriefachwirt und Geprüfte Industriefachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 IndFachwirtPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IndFachwirtPrV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 IndFachwirtPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... und zur „Geprüften Industriefachwirtin" nach den §§ 2
bis
10 durchführen. In den Fortbildungsprüfungen ist die auf einen beruflichen Aufstieg ...
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