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Zitierungen von § 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriefachwirt und Geprüfte Industriefachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 IndFachwirtPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IndFachwirtPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2 IndFachwirtPrV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
 
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